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Seit 1. Oktober sind sie gültig, die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutschen Banken und Sparkassen. Mit der Einführung oder Anpassung einiger wichtiger Passagen wurden die Vorgaben der Zahlungsrichtlinie für die Europäische Union nun auch in Deutschland umgesetzt. Was sich im einzelnen geändert hat und welche Auswirkungen zu erwarten sind, beleuchtet dieser Beitrag.
Internationale Überweisungen jetzt deutlich schneller
Internationale Zahlungen sollen nun sehr viel schneller und sicherer erfolgen. Innerhalb von drei Geschäftstagen, so sieht es die EU- Zahlungsrichtlinie vor, sollen Online getätigte Überweisungen nun ihr Ziel erreichen. Bisher dauerte dieser Vorgang bis zu einer Woche. Auch bei EC- oder Kreditkarten-Zahlungen soll es künftig schneller gehen bis die Abbuchungen auch auf dem Girokonto zu sehen sind.
Werden Kontoanweisungen per Beleg eingereicht, ist nur noch mit einer Banklaufzeit von etwa vier Tagen zu rechnen. Ab 2012 geht es dann noch etwas schneller. Onlinebuchungen sollen alsdann nach nur noch einem Tag ihren Bestimmungsort erreichen, beleghafte Buchungen dauern dann nach Angaben der EU nur noch maximal zwei Arbeitstage.
Überweisungen können nicht widerrufen werden
Wer Online eine Überweisung tätigt musste bisher stehts penibel darauf achten, dass die Kontonummer und die Bankleitzahl des Empfängers stimmen. Falsche Buchungen, die Irrtümlich auf ein fremdes Girokonto eingegangen sind, können jetzt nicht mehr einfach rückgängig gemacht werden. Insbesondere bei beleghaften Buchungen ist nun nicht mehr der Empfängername maßgeblich, sondern nur noch die Kontonummer und Bankleitzahl selbst. Eine Kontrolle der Kontodaten ist jetzt also noch wichtiger geworden.
Haftung bei Verlust von EC- und Kreditkarten
Änderungen gibt es auch im Bereich der Haftung für verlorene oder gestohlene Bankkarten. Seit 31. Oktober 2009 haftet der Kunde bei Schäden durch eine missbräuchliche Nutzung nur noch mit höchstens 150 Euro. Finanzieller Schaden über diesen Höchstbetrag hinaus muss ab sofort die Bank übernehmen. Nachdem die gestohlene oder verlorene Bankkarte jedoch gesperrt wurde, haftet das jeweilige Kreditinstitut in vollem Umfang.
