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Jederman, der sich mit dem Gedanken trägt, sein Geld bei einer Direktbank oder Onlinebank anzulegen, stellt sich ganz zu Anfang bestimmt die Frage nach der Sicherheit. Zum einen ist es wichtig, dass das Geld selbst abgesichert ist und der Kunde bei nicht auszuschließenden Bankpleiten oder Insolvenzen sein Erspartes auch zurück erhält.
Der zweite wichtige Aspekt ist sicheres Online Banking bei Überweisungen oder sonstigen Kontoaktionen übers Internet. Gerade hier ist nicht nur die jeweilige Bank, sondern jeder einzelne selbst verantwortlich. mit einigen wenigen Maßnahmen und gesundem Menschenverstand ist es recht einfach, dafür Sorge zu tragen, dass sich kein Fremder am eigenen Vermögen bereichern kann.
Einlagensicherung der privaten, deutschen Banken
Alle privaten, deutschen Banken - hierzu zählen Internetbanken aka Onlinebanken aka Direktbanken, aber auch alle Filialbanken, verfügen über ein vorbildliches, globales Sicherheitssystem: Der Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Banken besteht seit über 25 Jahren und sichert die Guthaben des Bankkunden bis zur Höhe von 30% des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank, zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll ab.
Beispiel: haftendes Eigenkapital der DKB Bank beträgt 100.000.000 €. Ihr Geld ist somit bis zu einer Höhe von 30.000.000 € abgesichert.
Abgesichert sind alle "Nichtbankeneinlagen", also Guthaben von Privatpersonen, öffentlichen Stellen und Wirtschaftsunternehmen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im im Allgemeinen um Termin-, Sicht-, Spareinlagen und auf den Namen laufende Sparbriefe. Inhabereinlagenzertifikate und Inhaberschuldverschreibungen werden dagegen nicht geschützt. Doch als Otto-Normal-Bürger hat man mit letzteren auch nichts zu tun.
Alle Banken informieren auf ihren Webseiten auch immer über die Einlagensicherung. Interessierte finden diese Informationen meist über die Suche unter Eingabe des Begriffs "Einlagensicherung" oder in den AGBs.
Achtung: ausländische Banken unterliegen oftmals einem anderen Recht. Besonders bei Beträgen über 20.000€ muss sich der Anleger über die Höhe der Absicherung informieren.
