Partner- und Gemeinschaftskonten

Tino Kuhl von Tino Kuhl aktualisiert am

Das Gemeinschaftskonto für Paare, Zusammenlebende oder Verheiratete hat Vorteile, aber auch Nachteile wie gesamt­schuldnerische Haftung oder mögliche Steuerfallen. Lesen Sie unterhalb der Tabelle alles Wichtige dazu.

Konto Konto­führung Giro­card Besonder­heit Kredit­karten Dispo Über­ziehung kostenfrei Bargeld
ING
ING Gemeinschaftskonto
0 € 12 € Meldeadresse muss identisch sein, Umwandlung von und in Einzelkonto möglich 0 € VISA debit 10,99% mit Girocard in Dtl. an 1.000 ING-Automaten + an 58.000 Automaten in allen €-Ländern mit VISA-Karte (mind. 50 €)
+50 € Aktivbonus
zum Angebot
DKB Bank
DKB-Bank Gemeinschaftskonto
0 € 12 € V Pay Meldeadresse egal, Umwandlung in oder zum Einzelkonto nicht möglich 0 € VISA debit 10,50% an 56.000 Automaten in Deutschland & weltweit kostenlos mit VISA Kreditkarte ab 50 € zum Angebot
Consorsbank
Consorsbank Gemeinschaftskonto
0 € 0 € V Pay debit Wohnanschrift der Partner egal, keine Umwandlung des gemeinsamen Kontos erlaubt 0 € VISA debit 11,75 % mit Girocard in Supermärkten; mit VISA kostenlos an VISA-Automaten im EWR zum Angebot
Comdirect
Comdirect Gemeinschaftskonto
0 € 0 € V Pay Meldeadresse Inhaber egal, keine Umwandlung von/in Einzelkonto möglich, VideoIdent, kontaktlos bezahlen 0 € VISA debit 11,00%
15,50%
kostenlos an über 7.000 Cash Group Automaten + EU mit Girocard & außerhalb EU mit VISA gratis zum Angebot
1822direkt
1822direkt Gemeinschaftskonto
0 € 6 € V Pay Meldeadresse egal, keine Umwandlung in Einzelkonto möglich 30 €VISA
charge
11,48% 6 Mal im Monat an 23.600 Sparkassen Automaten + €uroweit mit Kreditkarte
+100 €
zum Angebot
Deutsche Bank
Deutsche-Bank AktivKonto
6,90 € 0 € Maestro charge Gemeinsames Konto auch ohne dieselbe Meldeadresse, Gemeinschaftskonto -> Einzelkonto nicht möglich
Apple Pay Google Pay
ab 18 € MasterCard 13,29%
15,15%
an über 9.000 Cash-Group Automaten, Shell, weltweit Partnerbanken zum Angebot
Norisbank
Norisbank Gemeinschaftskonto
3,90 € 0 €Maestrodebit Unterschiedliche Adressen ok, keine Umwandlung von Einzelkonto in gemeinsames Konto 0 €MasterCarddebit 12,85%
13,25%
an 9.000 Automaten der Cash Group mit Girocard, Netto, REWE, Aldi Süd, toom & weltweit mit Mastercard zum Angebot
Santander
Santander Gemeinschaftskonto
6,90 € keine Gleiche Meldeadresse ist Voraussetzung für Kontoeröffnung, keine Umwandlung 0 €VISA 15,30% kostenfrei an über 3.000 CashPool Automaten nur in Filiale
Hypovereinsbank
Hypovereinsbank Gemeinschaftskonto
ab 2,90 € 5 €Maestro Meldeadressen egal, Umwandlung in Einzelkonto und umgekehrt möglich 30 € MasterCard charge 12,77% an 27.000 Automaten weltweit, bei REWE, Penny, Shell zum Angebot
Postbank
Postbank Gemeinschaftskonto
4,90 € 0 € V Pay Meldeadresse egal, Umwandlung von/in Einzelkonto möglich, nur Giro Plus mit Onlineführung 29 €VISAcharge 10,33%
14,95%
an 7.000 Cash-Group Automaten + Deutsche Bank im €uroland zum Angebot
GLS Bank
GLS-Bank Gemeinschaftskonto
ab 8,80 € 15 € Maestro Meldeadresse egal, keine Umwandlung in Einzelkonto möglich 30 € MasterCard 0,00%
8,01%
mehr als 19.000 Automaten der VR-Banken zum Angebot
Commerzbank
Commerzbank Gemeinschaftskonto
9,90 € 0 € Maestro Kein Mindestgeldeingang, kostenlos bei ausschließlicher Online-Kontoführung 0 € 12,45%
14,95%
an 7.000 Cash Group Automaten in Deutschland mit Girocard
+50 €
nur Filiale
1 bis 12 von 12 Gemeinschaftskonten

Nichts dabei? Sie können auch viele Tagesgeldkonten als Partnerkonto einrichten oder einfach zu einer Sparkasse gehen und dort nach den Kontoführungsgebühren fragen. Auch Festgeld oder ein Wertpapierdepot läßt sich als Gemeinschaftskonto führen. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach.

Infos & Tipps zum Gemeinschaftskonto

Wussten Sie, dass nur etwa die Hälfte aller verheirateten Paare in Deutschland ein Gemeinschaftskonto oder Partnerkonto als Haushaltskonto führen? Alle anderen teilen sich einfach ein bestehendes Girokonto und stellen dem Partner eine Verfügungsvollmacht aus.

Unterschiede Gemeinschaftskonto - Einzelkonto

Der eigentliche Unterschied zwischen einem Gemeinschaftskonto und einem Einzelkonto besteht in der rechtlichen Stellung der Kontoinhaber. Während ein Einzelkonto - das kann ein Girokonto, Depotkonto oder auch Tagesgeldkonto sein - nur eine Person als Kontoinhaber eingetragen ist, sind es bei einem gemeinsamen Konto in der Regel zwei Personen. Beide haben im Falle eines Oder-Kontos die gleichen Rechte, die gleichen Pflichten und stehen gesamtschuldnerisch auch für Verfehlungen des jeweils anderen ein. Mehr dazu lesen Sie unter „Rechtliche Stellung.“

Hinweis: Zur Beachtung bei unterschiedlichen Meldeadressen: Als Postanschrift gilt bei fast allen Banken immer die Anschrift des ersten Kontoinhabers. Wählen Sie den ersten Inhaber also bitte mit Bedacht.

Was ist eine Einzelverfügungs­berechtigung?

Bezogen auf ein gemeinsames (Oder-)Girokonto als Partnerkonto oder Haushaltskonto beispielsweise, dürfen beide Kontoinhaber über das gesamte Kontoguthaben einzeln und jeder für sich frei verfügen. Dies gilt auch für gemeinsam eingerichtete Dispokredite. Jeder Kontoinhaber kann selbstständig Bargeld abheben, Überweisungen tätigen oder sonstige Kontoverfügungen vornehmen. Die Zustimmung des Partners ist bei Gemeinschaftskonten, wie ich sie oben aufgelistet habe, nur bei der erstmaligen Einrichtung einer Kreditlinie oder bei Anschriftenwechsel nötig.

Die Einzelverfügungsberechtigung kann jederzeit von einem Kontoinhaber widerrufen werden. Ab dem Zeitpunkt des Widerrufs können die Partner nur noch gemeinsam über das Konto verfügen. Für jede Kontobewegung ist dann die Zustimmung aller Verfügungsberechtigten nötig.

Beispiel: Sie haben frisch verliebt und glücklich mit Ihrem/er Liebsten ein gemeinsames Konto als Partnerkonto oder eben Gemeinschaftskonto eingerichtet. Jetzt verstehen Sie sich nicht mehr besonders gut und die Beziehung droht zu scheitern. Ihr Vertrauen in den Partner schwindet und Sie möchten verhindern, dass er/sie sich unrechtmäßig am Guthaben vergreift. In diesem Fall widerrufen Sie einfach schriftlich die Einzelverfügungsberechtigung für den anderen. Jetzt wird aus dem Oder-Konto ein Und-Konto und Sie müssen BEIDE einer Kontoverfügung zustimmen.

Rechtliche Stellung

Rechtlich gesehen sind bei einem Gemeinschaftskonto als Oder-Konto alle Kontoinhaber gleichberechtigt. Erlaubt die kontoführende Bank bspw. unter Nachweis eines regelmäßigen Einkommens eines Kontoinhabers die Kontoüberziehung, können beide Kontoinhaber den Disporahmen nutzen. Zum Ausgleich der Verbindlichkeiten kann die Bank von beiden Verfügungsberechtigten einfordern. Im schlimmsten Fall muss muss derjenige, welcher das gemeinsame Konto nicht überzogen hat, trotzdem für den Kontoausgleich sorgen.

Einzelkonto Partnerkonto
Überweisungen, Daueraufträge allein allein
Bargeld abheben, mit Karte zahlen allein allein
Zustimmung Dispo einrichten allein beide
Wohnanschrift ändern allein beide
Haftung bei Kontoüberziehung allein beide
Widerruf Einzel­verfügungs­berechtigung allein allein
Widerruf Verfügungs­vollmacht allein beide
Partnerkonto kündigen allein beide

Auch bei einer Zwangsvollstreckung gegen einen Inhaber des Partnerkontos kann in das gesamtes Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto vollstreckt werden. Das Widerrufen von Verfügungsvollmachten ist nur gemeinschaftlich möglich. Wohingegen ein Widerruf (zum Beispiel der Einzelverfügungsberechtigung) auch einzeln erlaubt ist.

Voraussetzung für ein Gemeinschaftskonto

Beide Antragsteller müssen in Deutschland gemeldet und volljährig sein. Sie dürfen keine negativen Schufaeinträge haben. Leute mit schlechter Schufa können ein Basis- oder Guthabenkonto eröffnen. Bei den meisten Direkt- und Filialbanken spielt es keine Rolle, wo die Kontoinhaber Ihre Meldeadresse haben. Einzig beim ING-DiBa Gemeinschaftskonto und bei der Santander Bank müssen die Partner auch unter der gleichen Wohnadresse gemeldet sein, sonst wird eine Gemeinschaftskonto Eröffnung abgelehnt.

Auszug ING-DiBa Antrag

Für wen eignet sich ein Gemeinschaftskonto?

Geeignet ist ein Partnerkonto für alle die gemeinsam leben, gemeinsame Ausgaben haben (Haushaltskonto) oder gemeinsam sparen wollen. Bei Zusammenlebenden, Eheleuten oder mit Einschränkungen auch WG`s kann ein Gemeinschaftskonto Sinn machen. Auch wenn alle Kontoinhaber die gleichen Rechte und Pflichten haben, sollte ein gewisses Vertrauensverhältnis vorhanden sein, denn jeder kann jederzeit über alles Guthaben verfügen. Dessen sollten Sie sich bewusst sein.

Machen Sie sich klar, warum es ein Gemeinschaftskonto oder Partnerkonto sein muss. Sie könnten ja auch eine zweite EC-/Girocard für Ihr Girokonto bestellen und diese der Partnerin oder dem Partner überlassen. Kontozugriff ist auch auf diese Weise möglich.

Ablauf der Kontoeröffnung gemeinsames Konto

Die Kontoeröffnung ist mit der bei einem Einzelkonto identisch. Der Unterschied ist nur, dass beide Kontoinhaber im Kontoantrag stehen und sich auch beide über das PostIdent-Verfahren oder - bei einigen Direktbanken - auch per Video-Identifikation legitimieren müssen. So geht`s:

  1. 1. Gemeinschaftskonto Vergleich nutzen, Kontoantrag ausfüllen
  2. 2. Antragsunterlagen von allen Antragstellern unterzeichnen und zur Bank schicken
  3. 3. Identitätsnachweis bei der Post oder von Zuhause aus per VideoIdent

Was ist ein Und- bzw. Oder-Konto?

Oder-Konto: Gemeinschaftskonten können als Und- oder Oder-Konto geführt werden. Dabei ist es egal ob es sich um ein Girokonto, Tagesgeldkonto, Depotkonto oder ein anderes Bankkonto handelt. In der Regel eröffnen Banken ein Oder-Konto, was bedeutet, dass Sie ODER Ihr Partner gleichberechtigt auf das Bankkonto zugreifen können. So wie oben beschrieben. Barabhebungen, Überweisungen oder Lastschriften sind von beiden Kontoinhabern ohne Zustimmung des jeweils anderen statthaft.

Und-Konto: Bei einem Und-Konto muss bei einer Kontoverfügung (Buchung, Überweisung, Automat) der eine Partner UND der andere Partner zustimmen. Ohne Zustimmung beider Partner geht gar nichts. In der Regel werden Und-Konten von Erbengemeinschaften oder Vereinen genutzt.

Und-Konto Oder-Konto
Bargeld abheben gemeinsam allein
Überweisungen gemeinsam allein
Auflösung gemeinsam gemeinsam

Gemeinschaftskonto im Todesfall

Stirbt ein Kontoinhaber, kann der Überlebende weiterhin auf das Gemeinschaftskonto zugreifen. Er ist zusätzlich zur Kontoauflösung berechtigt. Die Erben des Verstorbenen haben jeder für sich die gleichen Rechte. Ein Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung hat zur Folge, dass aus dem Oder-Konto ein Und-Konto wird und so für jede Kontobewegung auf dem gemeinsamen Konto die Zustimmung aller notwendig ist.

Für die Umwandlung eines Gemeinschaftskontos in ein Einzelkonto (überlebender, zweiter Kontoinhaber) reichen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde oder eine Kopie des Testaments bzw. das Eröffnungsprotokoll bei der Bank ein.

Gemeinschaftskonto und Steuern

Achtung Schenkungssteuer

Steuerlich gehören Guthaben und Verbindlichkeiten (Dispo) auf einem Gemeinschafts- oder Partnerkonto beiden Kontoinhabern jeweils zur Hälfte. Zahlt beispielsweise einer 5.000 Euro ein, gehören rein rechtlich 2.500 Euro dem anderen. Der eine schenkt dem anderen durch Überweisung auf ein gemeinsames Girokonto sozusagen die Hälfte. Das ist solange kein Problem, wie die Freigrenzen eingehalten werden. Für Unverheiratete gilt innerhalb von 10 Jahren ein Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können sich innerhalb dieser Zeit bis zu 500.000 Euro steuerfrei „schenken“.

Sie sehen, bei regelmäßiger Einzahlung größerer Beträge ist eine Freigrenze für Paare ohne Trauschein schnell erreicht. Schenken Sie ihrem Partner auf die oben genannte Weise beispielsweise innerhalb von 10 Jahren 30.000 Euro zahlen Paare keine Steuer bis 500.000 Euro. Unverheiratete, zusammenlebende Paare ohne eingetragene Lebenspartnerschaft dafür schon: 30.000 Euro - 20.000 € Freibetrag = 10.000 Euro. Auf diese 10.000 € werden 30 % Steuern fällig, was einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro entspricht. Diese 3.000 Euro müssen Sie an das Finanzamt abgeben. Verrückt, oder?

Abgeltungssteuer bei Zinserträgen auf Partnerkonten

Aktuell gibt es zwar so gut wie keine Zinsen auf Girokonto Guthaben, aber das kann sich wieder ändern und bei einem Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto beispielsweise sind Zinserträge zu erwarten. Die Steuer hierauf ist die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % plus Solidaritätsbeitrag.

Beispiel: 10.000 Euro Kontoguthaben werden mit 1 % pro Jahr verzinst -> 100 Euro Zinsen. Versteuert werden also 100 Euro zu 25 %. Das macht genau 25 Euro Steuern plus Soli. Diese Besteuerung können Sie bei einem gemeinsamen Konto nur verhindern, wenn Sie einen Freistellungsauftrag einrichten. Und das ist hier ausschließlich bei verheirateten Paaren möglich.

Kündigung eines Gemeinschaftskontos

Für eine Gemeinschaftskonto Kündigung ist die Unterschrift aller Kontoinhaber Voraussetzung. Eine Kontoauflösung ist nur gemeinschaftlich möglich. Die Ausnahme bildet hier der Tod eines Verfügungsberechtigten. Im Todesfall kann der verbliebene Kontoinhaber die Auflösung allein beauftragen.

Für eine korrekte Girokonto-Kündigung setzen Sie bitte ein Schreiben auf, unterzeichnen beide und schicken das Dokument per Fax oder Post an die kontoführende Bank. Eine einfache E-Mail Kündigung ist in der Regel nicht möglich, da nicht eindeutig belegt werden kann, dass alle Kontoinhaber einer Auflösung auch wirklich zugestimmt haben. Es sei denn, Sie scannen das unterzeichnete Dokument ein und schicken es als E-Mail Anhang mit.

Hinweis: Die Kündigung des gemeinsamen Kontos per E-Mail ist erst seit 1. Oktober 2016 rechtlich zulässig. Sollte Ihr Kontovertrag schon länger bestehen, kündigen Sie besser mit Unterschrift per Fax oder Briefpost.

Zusammenfassung in Stichpunkten

  1. persönlicher Kontozugang und eigene Kontokarten für jeden Kontoinhaber
  2. Einrichtung von Kontoüberziehungen, Änderung von Anschriften nur gemeinschaftlich
  3. Erteilung einer Vollmacht nur gemeinschaftlich, Widerruf auch einzeln möglich
  4. Kontoauflösung nur gemeinschaftlich, außer bei Tod eines Kontoinhabers
  5. nur bei der ING muss Meldeadresse aller Kontoinhaber identisch sein, sonst egal
  6. kein Gemeinschaftskonto mit negativer Schufa oder bei Privatinsolvenz
  7. bei allen Banken im Gemeinschaftskonto Vergleich immer Eröffnung als Oder-Konto
  8. gesamtschuldnerische Haftung bei Kontoüberziehungen und Pfändungen
  9. Vorsicht bei größeren Einzahlungen wegen Schenkungssteuer bei unverheirateten
  10. Erteilung Freistellungsauftrag nur bei verheirateten Paaren möglich

Mein Fazit

Wenn Sie Ihrem Partner lediglich den Zugriff auf Ihr Girokonto per EC-/Girocard oder Kreditkarte erlauben möchten, sonst aber ausschließlich selbst Überweisungen und Abbuchungen einrichten, benötigen Sie im Grunde kein Gemeinschaftskonto. Sie können auch einfach eine Verfügungsberechtigung für Ihr Konto einrichten und erhalten dann auf Wunsch die entsprechenden Kontokarten für Ihren Partner / Ihre Partnerin. Verheiratete, die keinen Ehevertrag haben, teilen die Einkünfte gesetzlich sowieso miteinander. Warum dann also noch ein weiteres Girokonto?

Die Entscheidung, wer sein Konto dafür hergibt und ob sich beide damit wohlfühlen klären Sie möglichst vor der Kontoeröffnung in einem Gespräch. Finden Sie heraus, was Ihre Erwartungen an ein gemeinsames Girokonto sind und wie sich ihr/e Liebste/r damit fühlt oder was dem Partner wichtig ist.

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